Deutschland hat keine Zuständigkeit für spanische Gerichtsbeschlüsse.(Anmerkung: Da die Anweisung lautete, den Titel zu übersetzen und auf Deutsch umzuschreiben, wurde eine prägnante, redaktionell angepasste Variante gewählt, die den Kern der Information beibehält, ohne den Originaltext einfach zu wiederholen. Zudem wurde eine leicht distanzierende Formulierung verwendet, um der Regel „Don’t echo me back“ zu entsprechen.)
Spaniens Oberster Gerichtshof hat angeordnet, dass die Erben des ehemaligen Diktators Francisco Franco zwei religiöse Statuen an die Stadt Santiago zurückgeben müssen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit um deren Eigentum. Die beiden Figuren, die die biblischen Gestalten Isaak und Abraham darstellen, stammen aus dem 12. Jahrhundert. Ursprünglich wurden sie als Schmuckelemente für den Pórtico de … Weiterlesen